Werbungskosten

Werbungskosten
1. Begriff des Einkommensteuerrechts für Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG). Sie umfassen die Aufwendungen, die bei Ermittlung der sog. Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) unmittelbar von den Einnahmen abgezogen werden können ( Einkünfteermittlung). W. entsprechen somit den  Betriebsausgaben bei Gewinneinkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit). Aufwendungen zur Sicherung von steuerfreien Einnahmen können nicht W. sein (§ 3c EStG).
- 2. Als W. werden u.a. anerkannt (§ 9 EStG): (1)  Schuldzinsen und  Renten, (2) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, (3) Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, (4) Mehraufwendungen für  doppelte Haushaltsführung, (5) Aufwendungen für Arbeitsmittel, (6)  Absetzung für Abnutzung (AfA), etwa für ein vermietetes Gebäude.
- 3. W. sind in tatsächlicher Höhe bei entsprechendem Nachweis abzugsfähig oder in Höhe der  Pauschbeträge für Werbungskosten, wenn keine höheren W. nachgewiesen werden.
- 4. Lohnsteuer: Im Lohnsteuertarif ist ein W.-Pauschbetrag von 920 Euro eingearbeitet. Die diesen überschießenden W. können, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, als lohnsteuerfreie Beträge auf der  Lohnsteuerkarte eingetragen ( Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) oder im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ( Veranlagung) geltend gemacht werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Werbungskosten — Als Werbungskosten (Abk. WK) werden bei den Überschusseinkünften Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Werbungskosten — Werbekosten * * * Wẹr|bungs|kos|ten 〈Pl.〉 die zur Erwerbung, Sicherung u. Erhaltung der Einnahmen notwendigen u. daher vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbaren Aufwendungen * * * Wẹr|bungs|kos|ten <Pl.>: 1. [eigtl. = Erwerbungskosten]… …   Universal-Lexikon

  • Werbungskosten-Pauschbeträge — ⇡ Pauschbeträge für ⇡ Werbungskosten, die für bestimmte Berufsgruppen neben dem gegebenenfalls anzuwendenden ⇡ Arbeitnehmer Pauschbetrag zur Vereinfachung bei der Errechnung der Lohn bzw. Einkommensteuer angesetzt werden konnten, sofern keine… …   Lexikon der Economics

  • Werbungskosten-Pauschsätze — Pauschsätze für ⇡ Werbungskosten, die für bestimmte Berufsgruppen zur Vereinfachung bei der Errechnung der Lohn bzw. Einkommensteuer angesetzt werden konnten, sofern keine höheren Werbungskosten im Einzelnen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht… …   Lexikon der Economics

  • Werbungskosten — Wẹr·bungs·kos·ten die; Pl; 1 die Kosten für die ↑Werbung (1) 2 Kosten, die man im Zusammenhang mit dem Beruf hat und die man von der Steuer absetzen kann …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Werbungskosten — Wẹr|bungs|kos|ten Plural …   Die deutsche Rechtschreibung

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